Allgemeine Geschäftsbedingungen - Technische Zeichnungen-Online.de / Inh. Herr Lüthe
§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 1.1 Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Lüthe 2. GbR (im folgenden "CAD - Studio" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
§ 1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers / Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie vom CAD - Studio schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom CAD - Studio schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung
des CAD - Studio's.
§ 2 Lieferungen und Leistungen
§ 2.1 Die Angebote des CAD - Studio's sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das CAD - Studio, spätestens jedoch durch
Annahme der Leistung / Lieferung durch den Auftraggeber / Kunden zustande.
§ 2.2 Die Leistungen des CAD - Studio's sind im Schwerpunkt auf die Erstellung von techn. Zeichnungen, Detailkonstruktionen, Zusammenbau- und Explosionszeichnungen, techn. Dokumentationen sowie das
Erstellen von Stücklisten ausgerichtet. Da die Auftragsbearbeitungen zu einem sehr hohen Prozentsatz unter
Zuhilfenahme von einem PC (Personal Computer) ausgeführt wird, ergibt sich diesbezüglich das Einverständnis beider Parteien, das die Auftragsabwicklung und Bearbeitung über EDV - Anlagen erfolgen
kann. Eine gesonderte Erlaubnis des Auftraggebers / Kunden hierfür entfällt demnach.
§ 3 Preise
§ 3.1 Alle Preise verstehen sich rein "netto" in € nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz. Mehrwert- und Umsatzsteuer, Material- und sonstige Nebenkosten sowie Postgebühren (Fax / Telefonate /
Postwertzeichen, etc.) werden dem Kunden entsprechend dem jeweiligen Aufwand zusätzlich berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
§ 4.1 Die vom CAD - Studio genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nichts ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem CAD - Studio die Leistung und Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Software- und Computerprobleme, Betriebsstörungen sonstiger Art, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe (Streiks) jeder Art,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Kriege etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten des CAD - Studio's eintreten, hat das CAD -
Studio auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen das CAD - Studio, die Leistung bzw.
Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
§ 4.3 Sollte das CAD - Studio länger als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag
zurücktreten. Soweit die Leistungs- und Lieferungsverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch das CAD - Studio berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
§ 5 Techn. Besprechungen, Muster, Skizzen und sonstige Unterlagen
§ 5.1 Die dem CAD - Studio zur Verfügung gestellten Muster und Skizzen, sowie sonstige Unterlagen, sind vom Auftraggeber / Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Da diese
Unterlagen dem CAD - Studio u.a. auch als Grundlage zur Auftragsbearbeitung dienen, verpflichtet sich der Auftraggeber / Kunde zur
vollständigen Kostenübernahme von Inkorrektheiten, die sich auf fehlerhaften und/oder nicht vollständigen Unterlagen begründen.
§ 5.2 In den zur Auftragsbearbeitung notwendigen techn. Besprechungen werden dem CAD - Studio alle erforderlichen Informationen und Entwicklungsphasen bekannt gegeben, die sich auf das/die laufende/n
Projekt/e beziehen. Für die Richtigkeit der Angaben haftet allein der Auftraggeber / Kunde.
§ 5.3 Für den Fall, daß sich während der Bearbeitung eines Projektes Änderungen ergeben, sei es aus Betriebsinternen-, Konstruktions-, Kosten- und Designgründen, oder
aber auch aller sonstigen Gründe, ergibt sich hieraus die Verpflichtung des Auftraggebers / Kunden, diese unverzüglich dem CAD - Studio bekannt zu geben.
§ 5.4 Für alle Kosten, die sich bei Nichteinhaltung der § 5.1 bis § 5.3 ergeben, ist allein der Kunde / Auftraggeber haftbar.
§ 6 Betriebs- und Produkthaftpflicht
§ 6.1 Das CAD - Studio haftet im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen.
§ 6.2 Der Auftraggeber / Kunde verpflichtet sich, von den erstellten Konstruktionen und technischen Zeichnungen des jeweiligen Projektes, das von dem CAD - Studio bearbeitet wurde, einen Prototyp zu
bauen bzw. zu fertigen, um diesen dann auf volle Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit hin zu überprüfen. Für TÜV / GS - Prüfungen
und sonstige, für einen ordungsgemäßen und sicheren Gebrauch erforderlichen Testungen und Dokumentationen ist allein der Auftraggeber / Kunde verantwortlich. Eine endgültige Freigabe der "Nullserien"
(nach Prototypenbau) bzw. der "Serienfertigung" bleibt in jedem Falle dem Auftraggeber / Kunden bindend vorbehalten.
§ 6.3 Eine Produkthaftpflicht kann vom CAD - Studio grundsätzlich nicht gewährleistet werden, und schließt sich deshalb grundsätzlich bei allen Projekten aus.
§ 6.4 Schadensersatzansprüche, die sich auf die Produkthaftung beziehen, schließen sich gegenüber dem CAD - Studio demnach generell aus. Der Auftraggeber / Kunde erkennt diese Vereinbarung an, ohne
daß es einer nochmaligen schriftl. Bestätigung bedarf.
§ 7 Schutz der Urheberrechte
§ 7.1 Das CAD - Studio übernimmt keine Haftung dafür, daß die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, vorallem CAD - Dienstleistungen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter
verletzen.
§ 7.2 Soweit die erstellten Dienstleistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde das CAD - Studio von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund
der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden könnten. Etwaige, diesbezügliche
Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 7.3 Die vom CAD - Studio zur Verfügung gestellten CAD - Dienstleistungen und die dazugehörigen Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers / Kunden im Rahmen einer einfachen
nicht übertragbaren Autorisierung bestimmt.
§ 7.4 Das CAD - Studio behält sich das Recht vor, mit CAD - Ausarbeitungen im Sinne der Werbung und den Erfordernissen des Wettbewerbes entsprechend, ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber /
Kunden, in nicht intriganter Art und Weise, gewerblich tätig zu werden.
§ 8 Zahlungsbedingungen
§ 8.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Rechnungen des CAD - Studio's innerhalb von acht Tagen (Kalendertagen) ohne Abzug zahlbar. Schecks oder Wechsel werden lediglich erfüllungshalber
angenommen.
§ 8.2 Je nach Art und Umfang des Projektes werden die Rechnungen gesplittet, d.h. bei einem erreichten Rechnungsvolumen von € 1000 (brutto) wird automatisch eine Rechnung über die bis dahin
durchgeführten Dienstleistungen gestellt. Die weitere Bearbeitung des Projektes kann dann aus betriebsinternen Gründen erst nach Begleichung der o.g. Rechnungsstellung erfolgen.
§ 8.3 Gerät der Auftraggeber / Kunde in Verzug, so ist das CAD - Studio berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 8.4 Der Auftraggeber / Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn das CAD - Studio
ausdrücklich schriftlich Zustimmung erteilt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 9 Allgemeine Bedingungen
§ 9.1 Der Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
§ 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz meines Büros. Das CAD - Studio ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu
verklagen.
§ 9.3 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Teilnichtigkeit
§ 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
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