Allgemeine Geschäftsbedingungen
Steel Tech Farm GmbH, betreiber der Dienstleistung "www.Technische Zeichnungen-Online.de"
§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 1.1 Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Steel Tec Farm GmbH (im folgenden "Auftragnehmer" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
§ 1.2 Gegenbestätigungen des "Auftraggebers / Kunden" unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung
des Auftragnehmer.
§ 2 Lieferungen und Leistungen
§ 2.1 Die Angebote des Auftragnehmer sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch durch
Annahme der Leistung / Lieferung durch den Auftraggeber / Kunden zustande.
§ 2.2 Die Leistungen des Auftragnehmer sind im Schwerpunkt auf die Erstellung von techn. Zeichnungen, Detailkonstruktionen, Zusammenbau- und Explosionszeichnungen, techn. Dokumentationen sowie das
Erstellen von Stücklisten ausgerichtet. Da die Auftragsbearbeitungen zu einem sehr hohen Prozentsatz unter Zuhilfenahme von einem PC (Personal Computer) ausgeführt wird, ergibt sich diesbezüglich das
Einverständnis beider Parteien, das die Auftragsabwicklung und Bearbeitung über EDV - Anlagen erfolgen kann. Eine gesonderte Erlaubnis des Auftraggebers / Kunden hierfür entfällt demnach. Die durch
den Auftraggeber beauftragten Leistungen dienen lediglich zur Illustration, Veranschaulichung, sie sind keine Produktions- und Fertigungszeichnungen und werden unter ausschluß jeglicher
Gewährleistung auf Richitigkeit von Auftragnehmer erstellt.
§ 3 Preise
§ 3.1 Alle Preise verstehen sich rein "netto" in € nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz. Mehrwert- und Umsatzsteuer, Material- und sonstige Nebenkosten sowie Postgebühren (Fax / Telefonate /
Postwertzeichen, etc.) werden dem Kunden entsprechend dem jeweiligen Aufwand zusätzlich berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
§ 4.1 Die vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nichts ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung und Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Software- und Computerprobleme, Betriebsstörungen sonstiger Art, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe (Streiks) jeder Art, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Kriege
etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten des Auftragnehmer eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits
eingetretenen Verzuges auftreten.
§ 4.3 Sollte der Auftragnehmer länger als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Leistungs- und Lieferungsverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
§ 5 Techn. Besprechungen, Muster, Skizzen und sonstige Unterlagen
§ 5.1 Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Muster und Skizzen, sowie sonstige Unterlagen, sind vom Auftraggeber / Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Da diese
Unterlagen dem Auftragnehmer u.a. auch als Grundlage zur Auftragsbearbeitung dienen, verpflichtet sich der Auftraggeber / Kunde zur vollständigen Kostenübernahme von Inkorrektheiten, die sich auf
fehlerhaften und/oder nicht vollständigen Unterlagen begründen.
§ 5.2 In den zur Auftragsbearbeitung notwendigen techn. Besprechungen werden dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Entwicklungsphasen bekannt gegeben, die sich auf das/die
laufende/n Projekt/e beziehen. Für die Richtigkeit der Angaben haftet allein der Auftraggeber / Kunde.
§ 5.3 Für den Fall, daß sich während der Bearbeitung eines Projektes Änderungen ergeben, sei es aus Betriebsinternen-, Konstruktions-, Kosten- und Designgründen, oder aber auch aller sonstigen
Gründe, ergibt sich hieraus die Verpflichtung des Auftraggebers / Kunden, diese unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben.
§ 5.4 Für alle Kosten, die sich bei Nichteinhaltung der § 5.1 bis § 5.3 ergeben, ist allein der Kunde / Auftraggeber haftbar.
§ 6 Betriebs- und Produkthaftpflicht
§ 6.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen.
§ 6.2 Der Auftraggeber / Kunde verpflichtet sich, von den erstellten Konstruktionen und technischen Zeichnungen des jeweiligen Projektes, das von dem Auftragnehmer bearbeitet wurde, einen Prototyp zu
bauen bzw. zu fertigen, um diesen dann auf volle Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit hin zu überprüfen. Für TÜV / GS - Prüfungen und sonstige, für einen ordungsgemäßen und sicheren Gebrauch
erforderlichen Testungen und Dokumentationen ist allein der Auftraggeber / Kunde verantwortlich. Eine endgültige Freigabe der "Nullserien" (nach Prototypenbau) bzw. der "Serienfertigung" bleibt in
jedem Falle dem Auftraggeber / Kunden bindend vorbehalten.
§ 6.3 Eine Produkthaftpflicht kann vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht gewährleistet werden, und schließt sich deshalb grundsätzlich bei allen Projekten aus.
§ 6.4 Schadensersatzansprüche, die sich auf die Produkthaftung beziehen, schließen sich gegenüber dem Auftragnehmer demnach generell aus. Der Auftraggeber / Kunde erkennt diese Vereinbarung an, ohne
daß es einer nochmaligen schriftl. Bestätigung bedarf.
§ 7 Schutz der Urheberrechte
§ 7.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, daß die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, vorallem CAD - Dienstleistungen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter
verletzen.
§ 7.2 Soweit die erstellten Dienstleistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde der Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund
der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden könnten. Etwaige, diesbezügliche Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 7.3 Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten CAD - Dienstleistungen und die dazugehörigen Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers / Kunden im Rahmen einer
einfachen nicht übertragbaren Autorisierung bestimmt.
§ 7.4 Der Auftragnehmerbehält sich das Recht vor, mit CAD - Ausarbeitungen im Sinne der Werbung und den Erfordernissen des Wettbewerbes entsprechend, ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber /
Kunden, in nicht intriganter Art und Weise, gewerblich tätig zu werden.
§ 8 Zahlungsbedingungen
§ 8.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Rechnungen des Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen (Kalendertagen) ohne Abzug zahlbar. Schecks oder Wechsel werden lediglich erfüllungshalber
angenommen.
§ 8.2 Je nach Art und Umfang des Projektes werden die Rechnungen gesplittet, d.h. bei einem erreichten Rechnungsvolumen von € 1000 (brutto) wird automatisch eine Rechnung über die bis dahin
durchgeführten Dienstleistungen gestellt. Die weitere Bearbeitung des Projektes kann dann aus betriebsinternen Gründen erst nach Begleichung der o.g. Rechnungsstellung erfolgen.
§ 8.3 Gerät der Auftraggeber / Kunde in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 8.4 Der Auftraggeber / Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer
ausdrücklich schriftlich Zustimmung erteilt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 9 Allgemeine Bedingungen
§ 9.1 Der Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
§ 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz unseres Büros. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu
verklagen.
§ 9.3 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Teilnichtigkeit
§ 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
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